Informationen zur ElternvertretungDie Elternvertreter haben die wichtige Aufgabe, die Interessen der Kinder und der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Einrichtungsträger zu vertreten. Sie ersetzen damit den in den Jahren zuvor zu wählenden Vorschulausschuss mit veränderten Rechten und Pflichten. Die Reform wurde im Jahr 2008 einheitlich für alle Einrichtungen durchgeführt mit dem Hintergrund, die Mitbestimmung in den Kindertagesstätten an die Strukturen im Schulwesen anzugleichen. Die legale Grundlage und Details können Sie auch im Internet unter dem link http://www.saarland.de/4019.htm und dem Gesetz Nr. 1649 Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Saarländisches Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG). Vom 18. Juni 2008 insbesondere §4 nachlesen. In der praktischen Umsetzung in der Ev. Kirchengemeinde St. Johann hat sich die folgende Zusammenarbeit etabliert: Sitzungen1. Der Träger lädt im September zu einer Elternvollversammlung und zur Wahl der Elternvertreter ein. 2. Der Elternausschuss lädt für den Verlauf des KigaJahres den Träger und die Leitung des Kindergartens zu 3 nicht öffentlichen Sitzungen ein. Diese können in Abstimmung mit dem Träger und der Leitung des Kigas als öffentliche Elternversammlungen gehalten werden. Zusammenarbeit mit Träger und KigaleitungDer Träger und die Kigaleitung beraten sich mit dem Elternausschuss über - Inhalte und Formen der Erziehungsarbeit insbesondere bei der Einführung neuer pädagogischer Programme - Die Gestaltung der Programme für die Elternbildung - die Festlegung
- die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln. InformationsrechtDer Elternausschuss ist zu informieren über - die Veranschlagung der Elternbeiträge - wichtige organisatorische und personelle Veränderungen - geplante bauliche Veränderungen im Betrieb der Kindertageseinrichtung. AktivitätenDer Elternausschuss engagiert sich eigenständig für die Organisation von - Elternabenden - Elternprojekten - Festgestaltung im Kindergarten. |